Fact Sheet zu SARS‐CoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete veröffentlicht

Die AG Vulnerabilität hat ein Fact Sheet zum Thema SARS‐CoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete verfasst. 

Ziel des Factsheets ist es das „Ausbreitungspotential“ (als kumulatives Inzidenzrisiko) von SARSCoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften bei Auftreten eines Falls zu ermitteln, Zusammenhänge mit Einrichtungstyp und Strategie des Ausbruchsmanagements zu explorieren und normativ‐rechtliche Aspekte zu diskutieren. Zusammengefasst kann gesagt werden:

  • Das Risiko, mit dem weitere Bewohner*innen nach einem ersten nachgewiesenen Fall von SARS‐CoV‐2 (mittels PCR) positiv getestet werden ist in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften mit durchschnittlich 17% als hoch einzuschätzen, wobei es eine große Varianz zwischen den Einrichtungen gibt.
  • Eine Kollektivquarantäne hat bezogen auf das Infektionsrisiko der unter Quarantäne gestellten Bewohner*innen gegenüber anderen Strategien keinen messbaren Vorteil. Ist innerhalb der Quarantäne eine physische Distanzierung nur bedingt möglich, ist von einer Erhöhung des Infektionsrisikos für die nicht‐infizierten Bewohner*innen auszugehen. Studien zur Quarantäne unter den vergleichsweisen günstigen Bedingungen von Kreuzfahrtschiffen bestätigen dies. Es gibt keine Daten darüber, ob die Kollektivquarantäne einen gesundheitlichen Nutzen für die Bevölkerung außerhalb der Einrichtung bedeutet. Da sie allerdings erhebliche normativ‐rechtliche Probleme birgt, ist die Kollektivquarantäne nach aktuellem Kenntnisstand zu vermeiden.
  • Die Unterbringung von Geflüchteten sollte grundsätzlich coronaschutzkonform erfolgen, d.h. möglichst dezentral bzw. bei zentralen Einrichtungen möglichst in Einzelunterbringung in kleinen Wohneinheiten, damit bei Auftreten eines Falls eine rasche Ausbreitung vermieden wird und eine adäquate Kontaktnachverfolgung möglich ist.
  • Nationale Empfehlungen zum Umgang mit SARS‐CoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften unter Berücksichtigung der bisher vor Ort entwickelten Präventions‐ und Lösungsansätze sowie epidemiologischer und normativ‐rechtlicher Überlegungen sind dringend notwendig, um die beteiligten Akteur*innen in ihrem Engagement für die Gesundheit der Bewohner*innen zu unterstützen.

Das komplette Fact Sheet der AG Vulnerabilität finden Sie hier.


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