Die AG Pflege, Gesundheit und Alter hat die "Handreichung: Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen" veröffentlicht.
Kernbotschaften:
- Maßnahmen des Infektionsschutzes können angepasst werden, wenn eine hohe Impfquote von in der Regel mind. 90 % bei den Bewohner:innen besteht. Dabei sind lokale Gegebenheiten, etwa Wohnbereichsstrukturen, zu berücksichtigen.
- Vertreter:innen der Bewohner:innen, etwa der Heimbeirat, sollen in die Umsetzung und Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen eingebunden werden.
- Einrichtungen benötigen nachvollziehbare und einheitliche Maßgaben, etwa zur Reduktion der Festfrequenz bei Bewohner:innen und Pesonal.
- Das Personal in den Einrichtungen ist durch die Information, Anleitung und Information von Besucher:innen und Angehörigen stark gefordert und sollte dabei besser unterstützt werden, etwa durch die Bereitstellung von Informations- und Edukationsmaterialien und klare Vorgaben der Einrichtungsleitung zum Vorgehen in schwierigen Situationen.
- Heimleitungen brauchen Informationen über den Impfstatus der Beschäftigten, um angepasste Konzepte umsetzen zu können. Hierfür kann eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes der geeignete Weg sein.
Das vollständige Dokument finden Sie hier.