AG Ethik veröffentlicht Policy Brief zum Thema: Ungleichbehandlung Geimpfter und Nicht-Geimpfter

AG Ethik hat einen neuen "Policy Brief zum Thema: Ungleichbehandlung Geimpfter und Nicht-Geimpfter: wann ist sie ethisch gerechtfertigt?" veröffentlicht.

Kernbotschaften sind:

Freiheitseinschränkungen zur Pandemie-Kontrolle stellen eine ultima ratio dar und sind nur bei Versagen weniger restriktiver Infektionsschutzmaßnahmen ethisch vertretbar.

  • Sobald mit der zunehmenden Durchimpfung insbesondere der Hochrisikogruppen in Verbindung mit den etablierten individuellen Infektionsschutzmaßnahmen (z.B. AHA-L-A-Regeln) eine ausreichende Kontrolle der Pandemie zu erreichen ist, müssen die Freiheitseinschränkungen generell zurückgenommen werden.
  • Ungleichheiten in den Freiheitseinschränkungen sind zu minimieren, da sie dem gerechtigkeitsethischen Prinzip der Chancengleichheiten widersprechen und die Solidarität innerhalb der Gesellschaft bei der Pandemiebekämpfung unterminieren können.
  • Verschiedene wissenschaftliche Herausforderungen sind bei Entscheidungen über die Rücknahme von Freiheitseinschränkungen bei einer zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung zu berücksichtigen: unterschiedliche Effektivität der Impfstoffe, begrenzte Evidenz zum Transmissions-Schutz, unklare Dauer der Immunität und Wirksamkeit gegenüber neuen Virus-Varianten.
  • Sofern die Durchimpfungsrate (noch) nicht ausreicht, um bei einer Rücknahme der staatlichen Freiheitseinschränkungen eine ausreichende Kontrolle des Infektionsgeschehens zu gewährleisten, ist zunächst zu prüfen, ob dies durch weniger einschränkende Maßnahmen wie bspw. eine Testpflicht für Nicht-Geimpfte erreicht werden kann. Auf diese Weise kann für geimpfte und nicht-geimpfte Personen ein Höchstmaß an Chancengleichheit in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte gewährleistet werden.
  • Nur wenn weniger restriktive Maßnahmen nachweislich (empirische Daten oder Modellierung) versagen, kann eine selektive Rücknahme von Freiheitseinschränkungen nur für Geimpfte ethisch vertretbar sein. Bedingungen für eine solche Ungleichbehandlung sind, dass anders kein ausreichender Infektionsschutz erreicht werden kann und dass sich die noch bestehenden Einschränkungen auf weniger wichtige Lebensbereiche und auf das unbedingt erforderliche Minimum beschränken.

Das vollständige Dokument finden Sie hier.


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