Handreichung zur Prävention von COVID-19 Ausbrüchen auf Handelsschiffen veröffentlicht

Die AG Gesundheit und Arbeit hat eine Handreichung mit dem Titel "Prävention von COVID-19 Ausbrüchen auf Handelsschiffen" verfasst. 

  • Diese Handreichung soll den Besatzungen und vor allem den Schiffsführungen Optionen aufzeigen, mit Hilfe derer sie auf die Herausforderungen einer COVID-19 Pandemie reagieren können und die es erlauben, verantwortungsvoll auf Besonderheiten des Schiffstyps, der Besatzungsstärke, des Fahrtgebietes und der Hafenabfertigung einzugehen.

  • Hinsichtlich der technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen sind die Reedereien gehalten, die jeweiligen Vorgaben ihres Flaggenstaates zu berücksichtigen.

  • Ein besonderer Handlungsschwerpunkt liegt im organisatorischen Arbeitsschutz; hierbei ist v.a. auf eine Reduzierung der Außenkontakte mit schiffsexternen Personen während der Hafenaufenthalte auf das notwendige Maß zu achten.

  • Sofern der letzte Kontakt zu schiffsfremden Personen nicht länger als 14 Tage zurückliegt, sind allgemeine Maßnahmen zur Verhütung von SARS-CoV-2 Infektionen während der Arbeits- und Freizeit an Bord einzuhalten.

  • Besatzungsmitglieder mit Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion sollten unmittelbar und konsequent in Isolation, also auf ihrer Kammer, verbleiben und im nächsten Anlaufhafen, sofern möglich, entsprechend getestet werden und ggf. aussteigen.

Die vollständige Handreichung der AG Gesundheit und Arbeit finden Sie hier.


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