Aktualisierung der Handreichung "Prävention und Management von COVID-19- Ausbrüchen auf Handelsschiffen"

Die AG Gesundheit und Arbeit hat die Handreichung "Prävention und Management von COVID-19-Ausbrüchen auf Handelsschiffen" aktualisiert.

Kernbotschaften:

  • Diese Handreichung soll den Besatzungen und vor allem den Schiffsführungen von nicht staatlichen Schiffen, welche der gewerblichen Beförderung von Gütern dienen, Optionen aufzeigen, mit Hilfe derer sie auf die Herausforderungen der COVID-19-Pandemie reagieren können. Optionen, die es erlauben, flexibel und verantwortungsvoll auf Besonderheiten des Schiffstyps, der Besatzungsstärke, des Fahrtgebietes und der Hafenabfertigung einzugehen.
  • Ein besonderer Handlungsschwerpunkt liegt im organisatorischen Arbeitsschutz; hierbei ist v.a. auf eine Reduzierung der Außenkontakte mit schiffsexternen Personen während der Hafenaufenthalte auf das notwendige Maß zu achten.
  • An Bord sind allgemeine Maßnahmen zur Verhütung von SARS-CoV-2 Infektionen während der Arbeits- und Freizeit einzuhalten (AHAL-Regel).
  • Der Steuerung der raumlufttechnischen Anlage(n) und Lüftungskonzepten ist ein hoher Stellenwert beizumessen, da SARS-CoV-2 häufig in geschlossenen Räumen übertragen wird.
  • Qualitativ hochwertige Antigen-Schnelltests (Rapid Diagnostic Tests, Ag-RDT) können einen wichtigen Beitrag zur Einschätzung und Eindämmung eines Infektionsgeschehens leisten, wenn sie an Bord vorgehalten werden. Sie können Teststrategien an Land intelligent ergänzen und insgesamt den Umgang mit dem Infektionsverdacht bei Symptomträgern, engen Kontaktpersonen und der übrigen Crew verbessern.
  • Besatzungsmitglieder mit Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion sollten unmittelbar und konsequent in Quarantäne, z.B. auf ihrer Kammer, verbleiben. Sie sollten mit Hilfe eines Ag-RDT getestet und unabhängig von dessen Ergebnis im nächsten Anlaufhafen, durch ein Labor mittels RT-PCR (Goldstandard) nachgetestet werden und ggf. aussteigen.
  • Personen mit engem Kontakt zum Erkrankten (Kontaktpersonen Kategorie „high risk exposure“) sollten nach Möglichkeit umgehend von der Schiffsführung unter Quarantäne gestellt werden und ebenfalls getestet werden.
  • Hinsichtlich der technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen sind die Reedereien zudem gehalten, die jeweiligen Vorgaben ihres Flaggenstaates zu berücksichtigen und die internationalen Rahmenbedingungen der Seeschifffahrt zu beachten.
  • Besteht der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit (insbesondere SARS-CoV-2) oder ereignete sich ein Todesfall an Bord, muss gemäß Artikel 28 der International Health Regulations (IHR) die Gesundheitsbehörde bzw. der Hafenärztliche Dienst des nächstgelegenen Hafens umgehend informiert werden. Für Schiffe auf internationaler Fahrt ist die Seegesundheitserklärung (Medical Declaration of Health) auszufüllen und an die zuständige Behörde entsprechend den örtlichen Anforderungen im Anlaufhafen zu senden.

Das vollständige Dokument finden Sie hier.


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