Fact Sheet zu Beschäftigten mit erhöhtem Krankheitsrisiko veröffentlicht

Die AG Gesundheit und Arbeit verfasst ein Fact Sheet zu Beschäftigten mit erhöhtem Krankheitsrisiko.

Berufstätige Personen, die erhöhtes Risiko tragen für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf bzw. Tod, d.h. insbesondere ältere Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, sollten beruflich nicht in Tätigkeiten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko eingesetzt werden. Ist dies weder am regulären Arbeitsplatz, ggf. durch technische, organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen, durch innerbetriebliche Umsetzung, noch durch Telearbeit/Homeoffice realisierbar, empfehlen wir eine bezahlte Freistellung. Diese könnte, in Analogie zur Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot (U2), von Krankenkassen und Unfallkassen finanziert werden. Ob beruflich - über das Risiko in der Allgemeinbevölkerung hinausgehend - ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung des individuell erhöhten Krankheitsrisikos sollte ärztlicherseits gemeinsam mit der betroffenen Person erfolgen. Wo betriebsärztliche Betreuung gewährleistet ist, ließe sich das, entsprechend der ArbMedVV (Teil 2), über eine Angebotsvorsorge bewerkstelligen. Anderenfalls obläge die Aufgabe, das Krankheitsrisiko zu beurteilen, den behandelten Ärzt*innen.

 

Das komplette Fact Sheet der AG Gesundheit und Arbeit finden Sie hier.


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