Die AG Gesundheit und Arbeit hat ein Paper mit dem Titel "COVID-19 und Arbeitsschutz im Gesundheitswesen" verfasst.
In dieser Handreichung werden die wesentlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Infektion mit SARS-CoV-2 bei Beschäftigten im Gesundheitswesen (klinisch-stationärer bzw. ambulanter Bereich, medizinische Labore, Rettungsdienst / Krankentransport) dargelegt.
Zusammengefasst können folgende Schutzmaßnahmen hervorgehoben werden:
- Beachtung der allgemeinen Abstandsregel (1,5 m) sowie Umsetzung von Distanzierungsmaßnahmen in den medizinischen Einrichtungen
- Einsatz von geschultem Personal
- Konsequente Beachtung der Basishygiene einschließlich der Händehygiene sowie Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS) von allen Beschäftigten, Besucher*innen sowie Patient*innen (soweit für letztgenannte zumutbar)
- Risikoadaptierte Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, FFP2-Atemschutzmaske und Augen- bzw. Gesichtsschutz (z.B. Schutzbrille, Visier) bei direkter Versorgung von Patient*innen mit bestätigter oder wahrscheinlicher COVID-19
- Einsatz von FFP3-Atemschutzmasken bei Tätigkeiten mit hohem Infektionsrisiko durch Aerosole (z.B. Intubation oder Bronchoskopie)
Das komplette Paper der AG Gesundheit und Arbeit finden Sie hier.