Handreichung zu COVID-19 und Arbeitsschutz im Gesundheitswesen veröffentlicht

Die AG Gesundheit und Arbeit hat ein Paper mit dem Titel "COVID-19 und Arbeitsschutz im Gesundheitswesen" verfasst. 

In dieser Handreichung werden die wesentlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Infektion mit SARS-CoV-2 bei Beschäftigten im Gesundheitswesen (klinisch-stationärer bzw. ambulanter Bereich, medizinische Labore, Rettungsdienst / Krankentransport) dargelegt.


Zusammengefasst können folgende Schutzmaßnahmen hervorgehoben werden:

  • Beachtung der allgemeinen Abstandsregel (1,5 m) sowie Umsetzung von Distanzierungsmaßnahmen in den medizinischen Einrichtungen
  • Einsatz von geschultem Personal
  • Konsequente Beachtung der Basishygiene einschließlich der Händehygiene sowie Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS) von allen Beschäftigten, Besucher*innen sowie Patient*innen (soweit für letztgenannte zumutbar)
  • Risikoadaptierte Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, FFP2-Atemschutzmaske und Augen- bzw. Gesichtsschutz (z.B. Schutzbrille, Visier) bei direkter Versorgung von Patient*innen mit bestätigter oder wahrscheinlicher COVID-19
  • Einsatz von FFP3-Atemschutzmasken bei Tätigkeiten mit hohem Infektionsrisiko durch Aerosole (z.B. Intubation oder Bronchoskopie)

 

Das komplette Paper der AG Gesundheit und Arbeit finden Sie hier.

 

 


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