Aktuelles

Policy Brief zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes während der SARS CoV 2 Pandemie veröffentlicht

Die AG Gesundheit und Arbeit hat ein Paper mit dem Titel "Umsetzung des Mutterschutzgesetzes während der SARS-CoV-2 Pandemie" verfasst. 

  • Schwere Komplikationen und insbesondere Langzeitfolgen für Mutter und Kind können aufgrund der bisherigen Datenlage nicht sicher ausgeschlossen werden.
  • Tätigkeiten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko sind derzeit als unverantwortbare Gefährdung nach § 10 MuSchG einzustufen.
  • Schutzmaßnahmen müssen für Schwangere getroffen werden, um die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Schwangere keinem erhöhten Infektionsrisiko im Vergleich zum allgemeinen Bevölkerung ausgesetzt wird.
  • Es greift § 13 des MuSchG: Geeignete Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel Telearbeit/Homeoffice. Sollte dies betrieblich nicht möglich sein, oder der Schwangeren nicht zumutbar, muss sie auf einen geeigneten Arbeitsplatz versetzt werden. Führen die genannten Maßnahmen nicht zu einem geringeren Infektionsrisiko erfolgt ein betriebliches (befristetes) Beschäftigungsverbot.

Das komplette Paper der AG Gesundheit und Arbeit finden Sie hier.

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