S3- Leitlinie "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen - Lebende Leitlinie" unter Beteiligung einiger Fachgesellschaften des Kompetenznetz vorgestellt

Am 08. Februar 2021 fand eine Pressekonferenz des Bundesministeriums Bildung und Forschung (BMBF)  mit Bundesministerin Karliczek und den Entwicklerinnen und Entwicklern der S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ statt. Diese Leitlinie entstand unter Mitwirkung einiger Fachgesellschaften aus dem Kompetenznetz Public Health Covid-19.

Die Pressemitteilung zur Leitlinie ist hier zitiert und kann auf der Seite des BMBF nachgelesen werden. Weitere Informationen zur S3-Leitlinie finden Sie außerdem auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V (AWMF).

 

Pressemitteilung des BMBF:

„Die COVID-19-Pandemie stellt für Schulen eine große Herausforderung dar. Trotz Unsicherheiten über die Wirkung von Maßnahmen müssen dort weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Um in dieser Situation wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen anbieten zu können, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) eine Kurzversion der S3-Leitlinie zu "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen" veröffentlicht.

Erarbeitet wurde sie von einer repräsentativen Gruppe von Wissenschaftler*innen, am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträger*innen aus Fachgesellschaften, Verbänden und Organisationen.

 

Die Empfehlungen

Entscheidend sind nicht die Einzelmaßnahmen, sondern die aufeinander abgestimmte Umsetzung in Maßnahmenpaketen. Ausgangspunkt ist ein Standard-Maßnahmenpaket, das sich an den allgemein in der Bevölkerung geltenden AHA+L Regeln orientiert und das konkret Abstand, Hygiene, das Tragen einer angemessenen Maske und Lüften vorsieht.

Die Empfehlungen umfassen neun Fragestellungen: Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht, Tragen von Masken in Schulen, Infektionsschutz auf Schulwegen, Musik- und Sportunterricht, Umgang mit Verdachtsfällen und Quarantäne in den Klassen, Lüften in Schulen und Luftreinigung in Unterrichtsräumen. Schulschließungen wurde nicht behandelt.

 

Die Evidenz

Die Empfehlungen beruhen auf einer Gesamtschau der aktuell verfügbaren Studien zur Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen. Allerdings sind dies zum größten Teil Modellierungsstudien, deren Ergebnisse nur eingeschränkt in den Schulalltag übertragbar sind. Neben dem Blick auf die gesundheitlichen Wirkungen von Maßnahmen wurden auch Kriterien zu Akzeptanz und gesundheitlicher Chancengleichheit, zu sozialen und ökologischen Folgen aber auch finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen und letztlich auch Machbarkeit berücksichtigt. Dieser umfassende Blick ermöglicht eine weitreichende Abwägung von Nutzen und Schaden aller Maßnahmen, Einschränkungen der Grundrechte wurden ebenfalls betrachtet.

 

Um sowohl die Wirksamkeit als auch unerwünschte Folgen der Maßnahmen zu erfassen muss die Umsetzung wissenschaftlich begleitet werden. Dies trägt nicht nur dazu bei, die Evidenzlage stetig zu verbessern, sondern ermöglicht auch Kurskorrekturen.“

 

Die Kurzfassung der S3-Leitlinie "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen" finden Sie hier.


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